NPD und FDP dürfen keine zusätzlichen Wahlplakate aufstellen
Das Verwaltungsgericht Greifswald lehnte am vergangenen Freitag Anträge von NRD und FDP ab, nach denen die Parteien in mehreren Orten in Mecklenburg-Vorpommerns zusätzliche Plakate für die Land- und Kreistagswahlen am 4. September aufstellen wollten. In der Begründung der Richter hieß es, dass der Anspruch der Parteien auf eine angemessene wirksame Sichtwerbung mit den bereits erteilten Genehmigungen gegeben seien. In kleineren Städten und Gemeinden sei die Gesamtzahl von einem Plakat pro 100 Einwohner ausreichend, hieß es weiter. Nach diesem Schlüssel werden mindestens fünf Prozent der Plakate auf kleinere Parteien verteilt und die größte Partei bekommt nicht mehr als das Vier- bis Fünffache des Kontingents der kleinsten Partei zugesprochen. Im aktuellen Fall wurde sogar noch die Gesamtzahl der Plakate verdoppelt, da die Antragsteller zu zwei gleichzeitig stattfindenden Wahlen antraten.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald ist noch nicht rechtskräftig, sodass die Antragsteller dagegen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Greifswald
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
5 m ü. NN
Fläche:
50,5 km²
Einwohner:
54.362
Autokennzeichen:
HGW
Vorwahl:
03834
Gemeinde-
schlüssel:
13 0 01 000